Aktuelles| Sektionsgeschichte| Buntspecht | Programm | Unterirdische Gänge | JH Versammlung | Buchvorstellung | Home
 
Unterirdische Gänge
Architektur
 
 
 
Grüß Gott
Vorstandschaft
Höllbachhütte Sommer
Höllbachhütte Winter
Bilder Höllbachhütte
 
 

 

Unterirdische Gänge

 
 
Zweifellos hat Zwiesel eine reiche Geschichte. Längst sind nicht alle Schleier gelüftet, die verborgensten Geheimnisse nicht offen gelegt, die sich über diese alte Ansiedlung, an der Gabelung der beiden Regenflüsse, breiten. Die grobe Entwicklung ist ja bekannt, in vielen Teilbereichen wie der unterirdische Gänge, muss noch tiefer geschürft werden. Aus diesem Grund fassten die Ausschussmitglieder der Waldvereinssektion Zwiesel am 03. April 2001 den einstimmigen Beschluss, einen Arbeitskreis "Unterirdische Gänge" zu bilden. Ziel dieses AK sollte es sein, die Sicherung der vorhandenen und wenn möglich, die Wiederherstellung der verschütteter Stollen voranzutreiben. Ein guter Kontakt mit dem Denkmalschutz zur Unterschutzstellung wäre anzustreben. Finanziell sollte sich der AK selbst tragen, doch stellt die Sektion 2500 Euro Anfangskapital zur Verfügung.
 

 

In der Geschäftsordnung des AK-Unterirdische Gänge in der Waldvereinssektion Zwiesel e. V. werden als zentrale Anliegen Pflege und Erforschung der Heimatgeschichte, Zeitgeschichte, Kunstgeschichte und Volkskunde mit Schwerpunkt Zwiesel und dem Zwieseler Winkel im weitesten Sinne ins Auge gefaßt. Versucht sollte werden, ober- und unterirdische Denkmäler zu sichern und zu erhalten, sowie Zeitgeschichtliche und andere Dokumente, die aus Zwiesel verschwunden sind, zurückholen, zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

 

 

 

 

 

Bei den unterirdischen Gängen ist eine fundierte, gründliche Erforschung geplant und mit einer Dokumentation zu koppeln. Die Sicherung des Bestandes und gegebenenfalls die Restaurierung und Wiederherstellung der Gänge ist vordringlich. Langfristig will der Arbeitskreis die Stollen zugänglich machen und damit eine Attraktion für Zwiesel schaffen. Der AK kann selbständig arbeiten, ist jedoch verpflichtet, die Sektionssatzung und die Beschlüsse des Vereinsausschusses zu beachten bzw. in der Hauptversammlung der Sektion Bericht zu erstatten. Sektionsorgane haben die Möglichkeit, sich jederzeit Zwischenberichte erstatten zu lassen.

 

Ein Jahr geht übers Waldgebirg

 

 

Beitrittserklärung
(zum online ausfüllen)

Beitrittserklärung
(zum ausdrucken)


Datenschutzerklärung